Spenden & Mitgliedsbeiträge
Die UBP Pfungstadt ist eine unabhängige Wählervereinigung, die sich ausschließlich für die kommunalpolitischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pfungstadt einsetzt. Wir treten seit 2011 regelmäßig zu den Kommunalwahlen an und sind ununterbrochen seit 2011 mit Mandaten in der Stadtverordnetenversammlung und seit 2016 im Magistrat vertreten. Seit 2021 stellen wir den Ersten Stadtrat.
Unsere politische Arbeit finanzieren wir über Mitgliedsbeiträge und freiwillige Spenden.
Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden
Mitgliedsbeiträge und Spenden an die UBP Pfungstadt sind nach § 34g Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt (siehe Schreiben des Finanzamtes Darmstadt - hier im Anhang)
1. Direkte Steuerermäßigung (§ 34g EStG)
Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent Ihrer Spende – maximal jedoch um 825 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.650 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare). Das bedeutet: Die Steuerermäßigung gilt für Spenden bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei Ehepaaren.
2. Sonderausgabenabzug (§ 10b Abs. 2 EStG)
Spenden, die über diesen Betrag hinausgehen, können bis zu weiteren 1.650 Euro (Alleinstehende) bzw. 3.300 Euro (Ehepaare) als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
In der Summe können Alleinstehende damit bis zu 3.300 Euro und zusammenveranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro steuerlich angeben.
Diese Regelungen gelten ausschließlich für natürliche Personen. Unternehmen (GmbH, AG u. ä.) können Parteispenden steuerlich nicht absetzen.
Zuwendungsbestätigung
Selbstverständlich stellen wir für alle Mitgliedsbeiträge und Spenden eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung aus, die beim Finanzamt eingereicht werden kann
Download und Kontaktaufnahme
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die UBP haben, wenden Sie sich bitte an ubp.spenden@ubp-pfungstadt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular